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Anwalt für Arbeitgeber § Leistungen und Kosten

Als Arbeitgeber trägt man nicht nur Verantwortung für den Unternehmenserfolg, sondern auch für seine Mitarbeiter. Arbeitsrechtliche Vorschriften sind einzuhalten, damit es nicht zu rechtlichen Problemen, Auseinandersetzungen oder gar zu kostenintensiven Gerichtsverfahren kommt. Ein Rechtsanwalt kann Sie bei einer rechtskonformen Unternehmensstrukturierung unterstützen und steht Ihnen bei etwaigen arbeitsrechtlichen Fragen und Schwierigkeiten zur Verfügung. In diesem Artikel erhalten Sie eine Übersicht über das Leistungsspektrum eines Anwalts für Arbeitgeber samt der damit verbundenen Kosten.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Wann sollte man einen Anwalt für Arbeitgeber kontaktieren?

Durch einen Rechtsanwalt für Arbeitgeber erhalten Sie einen Überblick und eine detaillierte Auskunft über die für Sie relevanten gesetzlichen Vorschriften. Sie erfahren, was Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeber sind und welche Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer hat.

Ein Anwalt hilft Ihnen bei der Gestaltung der Arbeitsverhältnisse, beispielsweise durch die Erstellung eines rechtsgültigen Arbeitsvertrags und steht Ihnen zur Seite, wenn Sie vor arbeitsrechtlichen Problemen stehen.

Ganz besonders dann, wenn es zu Konflikten oder Differenzen zwischen Ihnen und Ihren Mitarbeitern kommt, sollten Sie sich eine professionelle Auskunft über die Rechtslage einholen. Mit der richtigen Vorgehensweise kann ein zeitaufwändiger und kostenintensiver Rechtsstreit vor Gericht in vielen Fällen vermieden werden. Aus diesem Grund ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung in jedem Fall anzuraten. Ganz besonders dann, wenn es zu Forderungen aufgrund einer mutmasslichen Pflichtverletzung kommt, sollten Sie einen Rechtsbeistand hinzuziehen, doch auch dann wenn Sie eine schwerwiegende Pflichtverletzung seitens eines Arbeitnehmers vermuten. Eine Rechtsberatung für Arbeitgeber kann Ihnen ganz allgemein dabei helfen, sich rechtlich abzusichern, was unter anderem im Falle einer Kündigung oder auch in besonderen Situationen wie einem Betriebsübergang oder einer Massenentlassung sinnvoll ist.

Erstellung eines Arbeitsvertrags

Der Arbeitsvertrag bildet die Basis für ein Arbeitsverhältnis und enthält alle wichtigen Angaben zu Urlaubs- und Lohnansprüchen, Überstundenarbeit und mehr. Es gilt zwar Vertragsfreiheit, wodurch Sie einen weitgehenden Gestaltungsspielraum bei der Vertragserstellung haben – dennoch gibt es gesetzliche Vorgaben, die zu berücksichtigen sind. Ausserdem gibt es verschiedene Formen von Arbeitsverträgen, wobei je nach Vertragsform andere Dinge zu beachten sein können. Von einem Anwalt für Arbeitgeber erfahren Sie, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen und Sie können daraufhin einen Arbeitsvertrag erstellen lassen, der Ihren individuellen Wünschen entspricht und zugleich rechtssicher ist.

Arbeitgeberfürsorge

Jedes Arbeitsverhältnis birgt gegenseitige Verpflichtungen, die auch gesetzlich festgelegt sind. Die Pflichten des Arbeitgebers lassen sich unter dem Begriff der Arbeitsgeberfürsorge zusammenfassen. Die Fürsorgepflicht erstreckt sich auf viele verschiedene Bereiche – im Allgemeinen handelt es sich um die Verpflichtung, für das physische und psychische Wohlergehen der Mitarbeiter Sorge zu tragen. Dies soll beispielsweise durch die Gewährung von Freizeit und Urlaub gewährleistet sein. Auch der Datenschutz, der Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter und eine Gleichbehandlungspflicht sind Bestandteile der Fürsorgepflicht. Die Arbeitgeberfürsorge hat jedoch auch weitere Aufgaben zu erfüllen: Zum Beispiel ist man als Arbeitgeber auch verpflichtet, geeignete Massnahmen im Falle von Mobbing einzuleiten.

Für eine umfassende Kenntnis Ihrer Verpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmer, empfiehlt es sich, eine Rechtsberatung für Arbeitgeber in Anspruch zu nehmen. So können Sie einen wichtigen Beitrag für die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter leisten, der letztlich auch Ihnen selbst zugute kommt. Nicht nur, dass sich die Fürsorge des Arbeitgebers positiv auf den Arbeitserfolg und die Motivation der Arbeitnehmer auswirkt – eine Pflichtverletzung kann auch erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall kann ein Arbeitnehmer Schadensersatz oder Genugtuung von Ihnen fordern. Selbstverständlich kann Ihnen ein Rechtsanwalt auch in diesem Fall zur Seite stehen und er wird sich bemühen, dass Ihre Verluste möglichst gering gehalten werden.

Arbeitspflicht

Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die beruflichen Tätigkeiten zu verrichten, wie dies im Arbeitsvertrag festgelegt wurde. Die Arbeitspflicht bezieht sich nicht nur auf das Erscheinen am Arbeitsplatz und die Erfüllung der vom Arbeitgeber geforderten Leistungen am vereinbarten Ort und zu den vereinbarten Zeiten, sondern auch auf die Wahrung der berechtigten Interessen des Arbeitgebers. Die Arbeitspflicht bezieht sich also auch auf das „Wie“ – das heisst: Der Arbeitnehmer ist dem Arbeitgeber gegenüber auch zur Sorgfalt verpflichtet , neben einer sorgfältigen Arbeitsweise kann auch ein fachgerechter Umgang mit Arbeitsgeräten vorausgesetzt werden.

Kommt ein Arbeitnehmer seinen Pflichten nicht nach, so können Sie zum Beispiel eine Abmahnung aussprechen, ihn kündigen oder sogar den Lohn einbehalten oder Schadensersatz fordern. Jedoch gilt es hier, bedacht vorzugehen. Sie sollten sich auf jeden Fall vergewissern, dass Sie die geeigneten Massnahmen treffen. Insbesondere dann, wenn Sie der Meinung sind, dass die Pflichtverletzungen so schwerwiegend sind, dass Schritte wie eine fristlose Kündigung, eine Lohnverweigerung oder gerichtliche Schritte gerechtfertigt sind, ist die Konsultation eines Juristen anzuraten. So erhalten Sie eine professionelle Beurteilung der Situation und erfahren, welche Vorgehensweise angemessen ist. Je nachdem, wie weiter vorzugehen ist, kann er Sie dann auch bei den weiteren Schritten begleiten und zum Beispiel Schadensersatzansprüche geltend machen.

Mitarbeiterbeteiligung

Möchten Sie Ihre Mitarbeiter am Unternehmenserfolg teilhaben lassen, dann sollten Sie dies vertraglich festlegen. Dabei stehen Ihnen verschiedene Beteiligungsmodelle zur Auswahl und Sie können die Unternehmensbeteiligung an Bedingungen knüpfen, Fristen ansetzen oder Verfügungssperren vereinbaren. Je nach Beteiligungsmodell können andere Dinge zu beachten sein, unter Umständen ist auch eine Anpassung des Arbeitsvertrags nötig. Da es sich hierbei um eine komplexe Angelegenheit handelt, bei welcher sich auch verschiedene Rechtsgebiete überschneiden, ist die Beiziehung eines Rechtsexperten sinnvoll. Mit Hilfe eines Anwalts für Arbeitgeber gelingt es Ihnen, das optimale Beteiligungsmodell zu wählen und sicherzugehen, dass Sie auch alles beachtet haben. Ausserdem kann sich Ihr Rechtsanwalt um die Erstellung des Vertrages kümmern.

Konkurrenzverbot

Durch das sogenannte Konkurrenzverbot ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sämtliche Produktions- und Geschäftsgeheimnisse des Arbeitgebers zu wahren und diese nicht für eigene Zwecke zu nutzen bzw. in konkurrierende Tätigkeiten bei anderen Unternehmen einzubringen. Das Konkurrenzverbot dient dem Arbeitgeber als Schutz vor Schäden durch konkurrierende Unternehmen und kann bis zu 3 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortdauern, wodurch der Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen eingeschränkt sein kann.

Daher sollte ein Arbeitsvertrag eine solche Klausel nur dann beinhalten, wenn dies verhältnismässig ist. Lassen Sie sich diesbezüglich am besten von einem Anwalt für Arbeitgeber beraten. Ausserdem kann Sie dieser unterstützen, wenn ein Mitarbeiter gegen das Konkurrenzverbot verstossen hat. Mit juristischer Hilfe können Sie Massnahmen ergreifen, um das Konkurrenzverbot durchzusetzen oder Strafzahlungen oder Schadensersatz zu fordern.

Arbeitnehmer kündigen

Der Entschluss einem Mitarbeiter die Kündigung auszusprechen, kann aus den verschiedensten Gründen gefasst werden. Wichtig ist dabei, dass Sie korrekt vorgehen und sich an die gesetzlichen Vorschriften halten. Zu beachten sind unter anderem die Kündigungsfristen und der Kündigungsschutz. Um sicherzugehen, dass Sie bei einer Kündigung ordnungsgemäss vorgehen, sollten Sie eine Rechtsberatung für Arbeitgeber in Anspruch nehmen.

Insbesondere dann, wenn Sie unsicher sind, ob im betreffenden Fall ein Kündigungsschutz gilt, ist juristische Unterstützung anzuraten. Beabsichtigen Sie, einen Arbeitnehmer fristlos zu kündigen, sollten Sie dies ebenfalls mit einem Anwalt abklären, da hierfür besondere Gründe vorliegen sollten. Ist eine Kündigung unrechtmässig, kann der (ehemalige) Arbeitnehmer diese anfechten und eine Entschädigung von Ihnen einfordern. Juristische Unterstützung kann sich also allemal lohnen, da ansonsten mit finanziellen Verlusten zu rechnen ist.

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Aufhebungsvertrag erstellen

Kündigungsfristen können auch umgangen werden, wenn sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer damit einverstanden sind. Das gegenseitige Einverständnis wird durch einen sogenannten Aufhebungsvertrag fixiert. Ein Aufhebungsvertrag kann jedoch auch Nachteile mit sich bringen. Vereinbaren Sie daher am besten einen Termin mit einem Rechtsanwalt, um eine persönliche Beratung zu erhalten und sicherzustellen, dass ein solcher Vertrag tatsächlich in Ihrem Sinne ist. Von einem Anwalt erfahren Sie nicht nur, wie Sie am besten vorgehen sollten, sondern können diesen auch mit den entsprechenden Aufgaben wie etwa der Erstellung eines Aufhebungsvertrags beauftragen.

Massenentlassung

Kann man der gesetzlichen Definition nach von einer Massenentlassung sprechen, dann hat der Arbeitgeber bestimmte Vorschriften zu beachten, nach welchen diese durchgeführt werden muss. Die Arbeitnehmervertretung bzw. die Arbeitnehmer sind unter anderem auch über die Gründe der Massenentlassung zu informieren, dies sollte zudem dokumentiert werden und an das Arbeitsamt übermittelt werden. Verstösst ein Arbeitgeber gegen die geltenden Vorschriften, können den gekündigten Mitarbeitern daraus Entschädigungsansprüche oder Anrechte auf ein Weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses entstehen. Auch mit einer Geldbusse ist zu rechnen. Um sich in der komplexen Situation zurechtzufinden und eine Massenentlassung ordnungsgemäss abzuwickeln, empfiehlt sich anwaltliche Unterstützung.

Scheinselbstständigkeit

Möchten Sie zusätzliche Leistungen für Ihr Unternehmen erwerben, ohne dafür weitere Arbeitnehmer anzustellen, so ist Vorsicht geboten. Natürlich können Sie bestimmte Dienstleistungen bzw. Werke von anderen Unternehmen beziehen. Jedoch sollten Sie unbedingt beachten, dass es sich hierbei nicht um eine Scheinselbstständigkeit handelt. Für die Beurteilung, ob es sich um eine Scheinselbstständigkeit handelt, sind vielmehr innere als äussere Faktoren ausschlaggebend. Konkret heisst das: Eine Bescheinigung der Selbstständigkeit durch die AHV oder die eigenverantwortliche Zahlung der entsprechenden Versicherungsbeiträge sind keine ausreichenden Bestätigungskriterien. Die Beurteilung richtet sich vielmehr danach, ob die typischen Charakteristiken eines Arbeitsverhältnisses (Weisungsbefugnis, wirtschaftliche Abhängigkeit) gegeben sind.

Entsteht durch Auftragserteilungen eine Scheinselbstständigkeit, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Unter anderem sind Versicherungsbeiträge rückwirkend nachzuzahlen und es kann auch zu Schadensersatzforderungen im Falle eines Unfalls kommen. Bei Unsicherheiten, ob es sich um eine Scheinselbstständigkeit handelt oder nicht, sollten Sie daher auf jeden Fall einen Rechtsanwalt für Arbeitgeber kontaktieren und diesen um eine Beurteilung ersuchen.

Arbeitgeberrechte und Corona

Aufgrund der Coronakrise sind Unternehmen auch vor rechtliche Herausforderungen gestellt und es können diesbezüglich viele Fragen auftauchen wie etwa: Was ist zu beachten in Bezug auf Kurzarbeit, Home Office, Maskenpflicht und sonstige Schutzmassnahmen? Bin ich zu einer Lohnfortzahlung verpflichtet, wenn einer meiner Mitarbeiter der Arbeit fernbleibt, um seine Kinder zu betreuen? Eine individuelle Rechtsberatung für Arbeitgeber hilft Ihnen, den Überblick zu bewahren und herauszustellen, was speziell in Ihrer Situation zu beachten ist. Sie erhalten nicht nur Antworten auf allgemeine Fragen, sondern auch professionelle Unterstützung im Falle von auftretenden Schwierigkeiten, sodass Sie adäquat mit diesen umgehen können.

Betriebsübergang

Kommt es zu einer Übernahme eines Betriebes, ist besondere Rücksicht auf die Interessen der Arbeitnehmer zu nehmen. Die Mitarbeiter sind auf alle Fälle rechtzeitig über die Auswirkungen der Betriebsübernahme zu informieren. Das Gesetz sieht zudem vor, dass die Arbeitnehmer vom neuen Betriebseigentümer zu übernehmen sind. Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich – beispielsweise wenn der Arbeitnehmer es so wünscht. Weiters ist zu beachten, dass für einen Betriebsübergang in Zusammenhang mit einer Insolvenz Sonderregelungen gelten. Durch eine juristische Begleitung im Falle eines Betriebsübergangs kann bewerkstelligt werden, dass alles ordnungsgemäss vonstatten geht und der Übernahmeprozess für die Beteiligten erfolgreich verläuft.

Wann ist ein Anwalt für Arbeitgeber in jedem Fall nötig?

Es gibt verschiedenste Situationen, die den Bedarf nach juristischer Unterstützung wecken. Sei es, dass Sie eine Auskunft bzw. individuelle Beratung zu juristischen Angelegenheiten benötigen, Rechtsansprüche gegenüber einem Mitarbeiter geltend machen möchten oder selbst rechtlich belangt werden – Zögern Sie nicht, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie Beistand benötigen. Unsicherheiten bzw. Unklarheiten sollten ernst genommen werden, denn ein unkorrektes Vorgehen kann erhebliche Konsequenzen mit sich bringen. Besonders bei komplexen und gewichtigen Vorhaben wie etwa Massenentlassungen oder Mitarbeiterbeteiligungen ist juristische Begleitung anzuraten – dadurch sichern Sie sich nicht nur ab, sondern können für sich den Vorgang auch um ein vielfaches einfacher gestalten.

Wann ist ein Anwalt gesetzlich vorgeschrieben?

In der Schweiz gibt es grundsätzlich keinen Anwaltszwang – dabei ist es ganz egal, ob Sie juristische Sachverhalte aussergerichtlich oder gerichtlich bearbeiten wollen. Die Investition in einen Rechtsvertreter kann sich jedoch durchaus lohnen, denn nicht selten können dadurch kostspielige Verfahren oder Sanktionen vermieden oder in ihrer Schwere gemindert werden.

Wie findet man einen passenden Anwalt für Arbeitgeber?

Jeder Fall ist individuell und so ist auch nicht jeder Anwalt für jeden gleichermassen geeignet. Je nachdem, um welches Anliegen es sich handelt, können andere Spezifikationen und Erfahrungen gefordert sein. Generell sollte es sich jedoch um einen Juristen mit besonderer Expertise im Bereich Arbeitsrecht handeln, der zudem die Interessen von Arbeitgebern vertritt. Benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung eines Arbeitsvertrags oder einem Betriebsübergang? Je nachdem, welche Leistungen der Anwalt für Sie erbringen soll, können Sie die Suche zusätzlich verfeinern.

Auf unserer Vermittlungsplattform ist eine Anwaltssuche gemäss der obengenannten Kriterien ohne viel Aufwand möglich. Sie erhalten Vorschläge für geeignete Advokaten und können diese miteinander vergleichen. Es kommen mehrere Anwälte für Ihren Fall in Frage? Achten Sie auf Ihr Bauchgefühl. Die zwischenmenschliche Ebene ist ebenso ein wichtiger Faktor und sollte nicht ausser Acht gelassen werden.

Kosten

Auch bezüglich der Kosten für den Anwalt für Arbeitsrecht gilt: Jeder Fall ist individuell und daher können die Kosten unterschiedlich hoch ausfallen. Verschiedene Faktoren wie die Komplexität des Falles und der damit verbundene Arbeitsaufwand sind zu berücksichtigen und auch die Honorarvorstellungen des jeweiligen Juristen spielen eine Rolle. In einem Erstgespräch mit dem gewünschten Juristen können Sie Ihren Fall schildern. Sie erfahren daraufhin, mit welchen Kosten zu rechnen ist. Ein Stundenhonorar von 250 – 450 Franken ist üblich. Wenn Sie finanzielle Schwierigkeiten haben, besteht für Sie unter gewissen Voraussetzungen auch die Option, unentgeltliche Rechtspflege zu beanspruchen. Auch Ihre Rechtsschutzversicherung könnte eventuell für die Anwaltskosten aufkommen. Sollten Sie mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein, gilt: Die Kosten trägt diejenige Partei, die im Verfahren unterliegt.

Fazit: So kann Sie ein Anwalt für Arbeitgeber unterstützen

Von der individuellen Beratung für eine optimale Lösungsfindung, der Erstellung ordnungsgemässer Verträge bis hin zur Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche oder der Verteidigung vor Gericht – ein Rechtsanwalt kann Arbeitgebern in den verschiedensten Situationen eine wertvolle Hilfe sein. Eine Rechtsberatung für Arbeitgeber kann Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeber aufklären und Sie auch auf die Rechte und Pflichten Ihrer Arbeitgeber hinweisen, sodass Sie juristischen Problemen und Auseinandersetzungen vorbeugen und diese – im Akutfall – lösen können. Er unterstützt Sie bei Entscheidungen, beispielsweise im Falle von Kündigungen, Massenentlassungen oder einem Betriebsübergang und verhilft Ihnen zur Bewahrung einer rechtlich sicheren Position.

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FAQ: Anwalt für Arbeitgeber

Ein Advokat kann Ihnen bei jeglichen rechtlichen Fragen und Schwierigkeiten helfen. Er klärt Sie über Ihre Rechte und Pflichten und auch diejenigen der Arbeitnehmer auf, erstellt Verträge für Sie, begleitet Sie bei komplexen Rechtsangelegenheiten und gerichtlichen Verfahren. Mit Hilfe eines Juristen können Sie ideale Lösungen für Ihre Anliegen finden und sich rechtlich absichern.
Da in der Schweiz kein Anwaltszwang herrscht, steht es Ihnen frei, ob Sie einen Juristen engagieren oder sich selbst um Ihre rechtlichen Angelegenheiten kümmern. Als Laie gerät man jedoch schnell an seine Grenzen. Bei Unsicherheiten sollten Sie nicht zögern, einen Anwalt hinzuzuziehen, insbesondere wenn Sie mit komplexen Rechtsthemen konfrontiert sind.
Die Kosten berechnen sich nach mehreren Faktoren und können je nach Einzelfall stark variieren. Als grobe Orientierung können Sie von einem Stundenhonorar von 250 – 450 Franken ausgehen.
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Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion

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