Massnahmen und Fristen bei einer Kündigung wegen Insolvenz
Bahnt sich eine Insolvenz des Arbeitgebers an bedeutet dies für Arbeitnehmer zunächst die unmittelbare Gefahr von ausbleibenden Lohnzahlungen. Tritt dies ein, so ist es immer ratsam, nicht lange zu warten und den Arbeitgeber schriftlich anzumahnen unter der Ansetzung einer kurzen Frist. Falls diese verstreicht, kann man auch eine Beitreibung einleiten. Ferner ist ein Arbeitnehmer berechtigt, bei Lohnzahlungsverzug die Arbeit zu verweigern, solange der Arbeitgeber mit Lohnzahlungen im Rückstand ist. Grundsätzlich sollte ein Arbeitnehmer folgende Punkte berücksichtigen :
Lohnforderungen absichern lassen
Aufrufe von Arbeitgebern zur Solidarität der Arbeitnehmer während einer Krise sollten kritisch betrachtet werden. Für offene und zukünftige Lohnforderungen sollte ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Sicherheiten einfordern, die z. B. in Form eine Bankgarantie oder auch eines Wertschriftendepots erfolgen können. Keinesfalls sollte man als Arbeitnehmer den Arbeitgeber in einer kritischen Lage mit einem „Kredit“ aushelfen.
Kündigung in der Insolvenzzeit durch Arbeitnehmer
Ist der Arbeitgeber bereits zahlungsunfähig und kann keine Sicherheiten mehr leisten für ausstehende Löhne, kann ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis nach einer schriftlichen Ankündigung auch fristlos auflösen. Dabei kann er auch Schadenersatz zumindest für den Lohn bis zur regulären Kündigungsfrist oder bis zum Ablauf des Vertrages verlangen. Ein derartiger Schritt ist jedoch im Einzelfall genau zu überprüfen, da er Auswirkungen auf Insolvenzentschädigung und Arbeitslosenhilfe hat.
Kündigung wegen Insolvenz durch Arbeitgeber oder Insolvenzverwalter
Wird das Insolvenzverfahren über den Arbeitgeber eröffnet, wir ein aktives Arbeitsverhältnis noch nicht automatisch aufgelöst. Auch gibt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens dem Arbeitgeber noch nicht automatisch das Recht, den Arbeitnehmern fristlos zu kündigen. Normalerweise wird die Insolvenzverwaltung die Arbeitsverträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt durch eine betriebsbedingte Kündigung wegen Insolvenzverfahren auflösen und nur in besonderen Ausnahmefällen den Betrieb weiterführen.
Behandlung der Lohnforderungen bei einer Kündigung wegen Insolvenz
Die offenen Lohnforderungen der Arbeitnehmer werden Teil des Insolvenzverfahrens. Hierbei priviligiert das Betreibungsrecht diejenigen Forderungen, die in den letzten sechs Monaten vor der Insolvenzeröffnung oder aus deren Folge entstanden sind. Deshalb werden diese vorrangig befriedigt, sofern sie aus der Insolvenzmasse bedient werden können.
Arbeitslosenkasse und Arbeitslosenversicherung
Sind Arbeitnehmer aufgrund einer Insolvenz des Arbeitgebers von heute auf morgen ohne Einkommen, müssen sie sich unverzüglich an die Arbeitslosenkasse wenden. In diesem Fall erhalten sie dann vom Tag der Insolvenzeröffnung an normale Tagegelder. Hingegen ist für Forderungen aus der Zeit vor dem Insolvenzverfahren die Arbeitslosenversicherung für eine Insolvenzentschädigung zuständig.
Leistungen der Insolvenzentschädigung
Eine Insolvenzentschädigung deckt maximal die Lohnforderungen der letzten vier Monate des Arbeitsverhältnisses und wird von der zuständigen, öffentlichen kantonalen Arbeitslosenkasse ausbezahlt. Jedoch kann eine Insolvenzentschädigung nur innerhalb von 60 Tagen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Anzeige im «Handelsamtsblatt» geltend gemacht werden. Später gelte gemachte Ansprüche werden nicht mehr berücksichtigt. Durch die Insolvenzentschädigung werden generell 100 % des entgangenen Bruttolohns gedeckt, bis zu einem Maximalbetrag von 10.500 Franken monatlich. Allerdings übernimmt diese keine Kinderzulagen, Krankengelder oder Spesen.
Grundsätzlich kommt eine Insolvenzentschädigung nur für Lohnansprüche auf, die noch während des Arbeitsverhältnisses entstanden sind. Deshalb muss an diesen Umstand gedacht werden, wenn ein Arbeitnehmer plant, das Arbeitsverhältnis wegen der Zahlungsunfähigkeit seines Arbeitgebers fristlos zu kündigen. Denn in diesem Fall werden die Ansprüche, die nach einer fristlosen Kündigung anfallen nicht von der Insolvenzentschädigung gedeckt. Aus diesem Grund ist von einer voreiligen fristlosen Kündigung in der Insolvenzzeit durch Arbeitnehmer abzuraten. Generell sollte ein Arbeitnehmer Lohnaussetzungen eines Arbeitgebers nie länger als 6 Monate dulden, da auch die Insolvenzentschädigung maximal diese Zeitspanne abdeckt.
Wie kann ein Anwalt für Arbeitsrecht bei der Kündigung wegen Insolvenz helfen?
Arbeitnehmer, die nach einer Insolvenz des Arbeitgebers um ihr Geld kämpfen, haben zumeist einen steinigen Weg vor sich. Deshalb ist es besonders wichtig, rechtzeitig die richtigen Schritte einzuleiten und keine Fristen zu verpassen. Deshalb ist ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht in diesen Fällen ein wichtiger Partner. Dieser kann den betroffenen Arbeitnehmer beraten, welche Massnahmen im Einzelfall zu erfolgen haben und ihn auch über die Handlungsalternativen aufklären.
Ferner kann er ihn dabei unterstützen, entsprechende Forderungen aufzubereiten, anzumahnen, beizutreiben oder auch mit der Arbeitslosenkasse und Arbeitslosenversicherung zu regeln. Für den Fall, dass sich auf dem vorgezeichneten rechtlichen Pfad die Forderungen eines Arbeitnehmers nicht eintreiben lassen, kann er natürlich auch in einem gerichtlichen Verfahren die Forderungsangelegenheiten klären lassen. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht zum Thema Kündigung wegen Insolvenz.